COVID-19: Unsere 'Maßnahmen zur Epidemieprävention'

API_10 Maßnahmen zur Epidemieprävention
Wir haben außerordentliche "Epidemiepräventionsmaßnahmen" mit den folgenden 10 Schritten durchgeführt (*Dies betrifft nicht China, wo wir bereits einen klaren Plan kommuniziert haben und wo sich die Situation verbessert):
  1. Wir folgen den Vorgaben der lokalen Behörden Empfehlungen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit sowie Reiseverbote oder -beschränkungen   
  2. Ernennung eines leitenden Sicherheitsbeauftragten für Hygiene pro Amt
  3. Tägliche Kontrolle der eigenen Körpertemperatur - bei mehr als 37,5 Grad muss sich die Person beim Leiter der Abteilung für Hygiene und Sicherheit und ihrem N+1 melden und einen Arzt aufsuchen.
  4. Empfehlungen für Hygienevorschriften
  5. Richtlinien für Arbeitnehmer, die grippeähnliche Symptome aufweisen, zu Hause zu bleiben und sofort einen Arzt aufzusuchen
  6. Jeder Mitarbeiter, in dessen Familie oder Haushalt ein Verdachtsfall aufgetreten ist oder der in bekanntermaßen kontaminierte Gebiete gereist ist, muss unverzüglich den leitenden Hygiene- und Sicherheitsbeauftragten informieren und: - bis zur Entscheidung des leitenden Hygiene- und Sicherheitsbeauftragten und seines N+1 die Arbeit im Büro oder die Reise zu den Betrieben zu unterlassen - Bei Bestätigung des Risikos - 14 Tage Selbstisolierung und Arbeit von zu Hause aus
  7. Besucher in unseren Büros für persönliche Treffen sind nicht zugelassen. Wenn persönliche Treffen erforderlich sind, müssen die Gäste angemeldet und vom leitenden Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragten als gesund eingestuft werden.
  8. Minimierung der sozialen Kontakte der Mitarbeiter, Begrenzung der Anzahl der Teams im Büro und Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1 m
  9. Jeder trägt im Büro oder auf Reisen zu Fabriken eine Maske
  10. Bei jeder Buchung wird ein Fragebogen für jede Fabrik ausgefüllt, um sicherzustellen, dass die Bedingungen für die Inspektion geeignet sind und die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften von den Fabriken eingehalten werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre üblichen Ansprechpartner.